filmcommission_nordbaden_04
Zuständigkeiten und Drehorte

Filmwirtschaft in Heidelberg

Für Aufnahmen im Rahmen der aktuellen journalistischen Berichterstattung sowie Film- und Fernsehaufnahmen ist in der Regel keine Drehgenehmigung erforderlich, sofern sie im öffentlichen Raum und ohne weitere Hilfsmittel (Scheinwerfer, Aufbauten, Absperrungen etc.) stattfinden. Eine formlose Benachrichtigung an das Amt für Öffentlichkeitsarbeit ist dennoch erwünscht.

Sie brauchen eine Drehgenehmigung u.a. wenn…

Drehgenehmigung für den
öffentlichen Raum

  • Der Verkehr beeinträchtigt wird.
  • Sperrung von Straßen/Brücken notwendig ist.
  • Einfahrt/Parken im Fußgängerbereich.
  • Auf dem Heiligenberg oder in der Erlöserkirche gedreht wird.
  • Auf Grünlagen / auf Spielplätzen / auf Friedhöfen / im Wald gedreht wird.

Dreharbeiten im öffentlichen Raum – Allgemeine Drehgenehmigung

Bürgeramt der Stadt Heidelberg
Bergheimer Straße 69
69115 Heidelberg
Telefon: 06221/58-17300
buergeramt@heidelberg.de

Dreharbeiten im öffentlichen Raum – Beeinträchtigung von Verkehr / Sperrung von Straßen

Amt für Verkehrsmanagement
Gaisbergstraße 11
69115 Heidelberg
Telefon: 06221-58-30500
verkehrsmanagement@heidelberg.de

Dreharbeiten von Spielfilmproduktionen – Pressekontakte

Amt für Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus, Marktplatz 10
69115 Heidelberg
Telefon: 06221/58-12000
Oeffentlichkeitsarbeit@Heidelberg.de

Dreharbeiten an der Thingstätte, Heiligenberg

Kulturamt
Haspelgasse 12
69117 Heidelberg
Telefon: 06221/58-33000
kulturamt@heidelberg.de

Dreharbeiten auf öffentlichen Grünflächen und in Waldstücken - Landschafts- und Forstamt

Landschafts-und Forstamt
Weberstraße 7
69120 Heidelberg
Telefon: 06221/58-28000
landschaftsamt@heidelberg.de

Dreharbeiten von Video- und Spielfilmproduktionen – Kontakte zu Statisten, Mitarbeitern sonstigen Helfern, o.ö.

Stadt Heidelberg, Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft
Gaisbergstr. 11
69115 Heidelberg
Telefon: 06221/58-21520
Kreativwirtschaft@heidelberg.de

Der formlose schriftliche Antrag muss in deutsch verfasst sein und die nachfolgenden Angaben enthalten:

Antrag auf Drehgenehmigung

  • Art der Produktion
  • Voraussichtliche Anzahl der Drehorte
  • Genaue Beschreibung der Drehorte (Straße, Hausnummer, Lage). Hilfreich ist eine Skizze oder ein Screenshot einer Landkarte. Jeweils mit einer kurzen Szenenbeschreibung.
  • Soweit möglich, Eingriffe in den Straßenverkehr benennen, Anzahl von PKW/Stellplätzen
  • Zeitraum mit Uhrzeit-Angaben
  • Angabe des Rechnungsempfängers

Bitte stellen Sie Ihre Anfragen gebündelt und mit möglichst genauen Angaben zum Ort.
Sämtliche Anträge sollten mindestens 14 Tage vor Drehbeginn vorliegen.

Andere Zuständigkeiten

Nachgefragte Drehorte im Stadtgebiet

Dreharbeiten am und im Heidelberger Schloss

Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Schlossverwaltung Heidelberg
Schlosshof 1
69117 Heidelberg
Telefon: (0)6221/5384-18
info@schloss-heidelberg.de

Dreharbeiten im ehemaligen Gefängnis Fauler Pelz

Amt für Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Im Neuenheimer Feld 100
69120 Heidelberg
Tel.: 06221/54-6900
poststelle.amtmahd@vbv.bwl.de

Kurzfristig anmietbare Büroflächen

Kultur- und Kreativwirtschaftszentrum
Dezernat 16
B_Fabrik
Breidenbach Studios
Design Offices Heidelberg
kreativwirtschaft@heidelberg.de

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