Für Aufnahmen im Rahmen der aktuellen journalistischen Berichterstattung sowie Film- und Fernsehaufnahmen ist in der Regel keine Drehgenehmigung erforderlich, sofern sie im öffentlichen Raum und ohne weitere Hilfsmittel (Scheinwerfer, Aufbauten, Absperrungen etc.) stattfinden. Eine formlose Benachrichtigung an das Amt für Öffentlichkeitsarbeit ist dennoch erwünscht.