[:de]Umfrage zu Auswirkungen der Corona-Krise[:]

Michael Ackermann 31. März 2020 0

[:de]Nehmt bitte an der Umfrage teil! Dies soll uns einen Überblick über die Situation geben und die Auswertung an die entsprechenden Stellen weiter gegeben werden.

https://www.surveymonkey.de/r/J7QCMLR

 

 [:]

[:de]PM der MFG zu Maßnahmen für die Filmbranche[:]

Michael Ackermann 28. März 2020 0

[:de]Pressemitteilung vom 27.03.2020

 

 

Corona-Krise: Bundes- und Länderförderer starten Hilfsprogramm für die Film- und Medienbranche

 

Die Corona-Krise stellt die gesamte Film- und Medienbranche vor existenzielle Herausforderungen. Um die Branche mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bestmöglich zu unterstützen, haben die Bundes- und Länderförderer ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnahmen für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino entwickelt, das schnell und unbürokratisch umgesetzt werden soll.

Das Hilfsprogramm umfasst ein Gesamtvolumen von 15 Mio. Euro und wird gemeinsam getragen von den Länderförderern FilmFernsehFonds Bayern(FFF), Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH), Film- und Medienstiftung NRW (FMS), HessenFilm, Medienboard Berlin-Brandenburg (MBB), Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg(MFG), Mitteldeutsche Medienförderung (MDM), nordmedia sowie derFilmförderungsanstalt (FFA) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit DFFF, Kultureller Filmförderung, GMPF.

Das Hilfsprogramm bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen gemeinsam geförderte Projekte und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffenen Hilfsmaßnahmen und Förderprogramme des Bundes und der Länder nicht in Anspruch genommen werden können.

Das Hilfsprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Die einzelnen Maßnahmen des Hilfsprogramms entnehmen Sie bitte demAnhang.

 

Anhang zur Pressemeldung vom 27. März 2020

 

 

Hilfsprogramm der Bundes- und Länderförderer für die Film- und Medienbranche

 

Die Bundes- und Länderförderer haben ein gemeinsames Hilfsprogramm für in der Regel gemeinschaftlich geförderte Projekte mit Maßnahmen in den Bereichen Produktion, Verleih und Kino entwickelt.

Das Hilfsprogramm tritt mit Veröffentlichung in Kraft und umfasst folgende Maßnahmen:

Im Bereich Produktion

    Hilfen für Projekte mit geplantem Produktionsbeginn bis zum 30.06.2020, für die bis zum 18.03.2020 bereits eine schriftliche Förderzusage bzw. ein Bewilligungsbescheid vorlag

    Verzicht auf Rückforderung bereits ausgezahlter, zweckgemäß verausgabter Mittel bei pandemie-bedingtem Abbruch der Dreharbeiten

    Sonderhilfen für Mehrkosten bei pandemie-bedingter Unterbrechung und Verschiebung von Dreharbeiten

    Mehrkostenförderung als bedingt-rückzahlbares zinsloses Darlehen, Nachbewilligungen der BKM werden als Zuschüsse ausgereicht

    (Teil-)Verzicht auf Eigenanteil im begründeten Fall

    Regionaleffekte auf Mehrkostenförderung nur soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll

    Zur Finanzierung der Maßnahmen wird ein virtueller Fonds in Höhe von 10 Mio. Euro gebildet werden, zu dem Bundes- und Länderförderer anteilig beitragen.

    Die Mehrkosten können bis zu 30% der ursprünglich kalkulierten, anerkennungsfähigen Herstellungskosten des deutschen Produzenten gefördert werden. Die Berechnungsgrundlage erfolgt unter Abzug der anteiligen Senderbeteiligung. Die Förderung der Mehrkosten werden die projektbeteiligten Förderer in der Regel bis max. 30% ihrer ursprünglichen Fördersumme tragen.

    Allen projektbeteiligten Förderern ist zeitgleich ein gleichlautender Antrag vorzulegen. Der Hauptländerförderer wird für die anderen beteiligten Länderförderer eine Plausibilitätsprüfung der Mehrkosten vornehmen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten, 80 % nach Plausibilitätsprüfung und 20 % nach Prüfung der Schlussabrechnung.

    Sperrfristen sollen reduziert werden können, wenn die Partner hierüber Einvernehmen erzielen.

 

Im Bereich Verleih

    Hilfen für Filme mit geplantem Kinostart bis 30.06.2020, für die bis zum 18.03.2020 eine schriftliche Förderzusage vorlag

    Verzicht auf die Rückforderung bereits ausgezahlter, zweckgemäß verausgabter Mittel bei pandemie-bedingter Nicht-Herausbringung

    Sonderhilfen für Mehrkosten durch pandemie-bedingte Verschiebung der Herausbringung

    Mehrkostenförderung als bedingt rückzahlbares zinsloses Darlehen, Nachbewilligungen der BKM werden als Zuschüsse ausgereicht

    (Teil-)Verzicht auf Eigenanteil im begründeten Fall

    Regionaleffekte auf Mehrkostenförderung nur soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll

    Zur Finanzierung dieser Maßnahmen werden ebenfalls virtuell 3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, die von Länderförderungen, FFA und BKM anteilig getragen werden.

    Eine Deckelung der Mehrkosten erfolgt bei 50 % der ursprünglich kalkulierten anerkennungsfähigen Kosten.

    Die Förderung der Mehrkosten werden die projektbeteiligten Förderer in der Regel bis max. 30% ihrer ursprünglichen Fördersumme tragen.

    Allen projektbeteiligten Förderern ist zeitgleich ein gleichlautender Antrag vorzulegen. Der Hauptländer-förderer wird für die anderen beteiligten Länderförderer entsprechend eine Plausibilitätsprüfung der anerkennungsfähigen Mehrkosten vornehmen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten, 80 % nach Plausibilitätsprüfung und 20 % nach Prüfung der Schlussabrechnung.

    Sperrfristen sollen reduziert werden können, wenn die Partner hierüberüber Einvernehmen erzielen.

Im Bereich Kino

    Stundung offener FFA-Abgabezahlung und Darlehensforderungen ab Inkrafttreten des Programms,

    sowie Einzelmaßnahmen der Länderförderer wie die Erhöhung der Kinoprogrammpreis-Prämien u.ä.

 

Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel und der Zustimmung der jeweils zuständigen Gremien bzw. zu beteiligenden Stellen.

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[:de]Corona-Übersicht der MFG mit vielen Infos und Links[:]

Michael Ackermann 27. März 2020 0

[:de]https://kreativ.mfg.de/service/corona-krise/[:]

[:de]Infos zu Kurzarbeit am Set von ver.di[:]

Michael Ackermann 25. März 2020 0

[:de]Infos von Ver.di für Alle, die von Kurzarbeit und Drehausfall betroffen sind

 

https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++9f68b41e-6dbc-11ea-9483-525400940f89?fbclid=IwAR0HR_49mivaNdSt8dA8sXPcZUoAelpEshN5mb_og-o46pUo1YT23-vuNL0[:]

[:de]Förderung/ Soforthilfe KMU in Baden-Württemberg[:]

Michael Ackermann 25. März 2020 0

[:de]Hier gibt das Wirtschaftsministerium BW einen Überblick über die Landesförderung, die wohl ab heute Abend beantragt werden kann.

 

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/[:]

Unser Sofortprogramm mit Zuschüssen für betroffene Selbstständige, Freiberufler und …

Michael Ackermann 23. März 2020 0

Unser Sofortprogramm mit Zuschüssen für betroffene Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen bis 50 Beschäftigte ist da! Wie sieht die Förderung aus und wer erhält sie? ✅Gegenstand der Förderung ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu einer Höhe von maximal 30.000 Euro für… Mehr

Finanzielle Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg bes…

Michael Ackermann 23. März 2020 0

Finanzielle Soforthilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg beschlossen: 9.000 Euro für Soloselbstständige und Betriebe bis fünf Mitarbeiter, 15.000 Euro für Betriebe bis zehn Mitarbeiter und 30.000 Euro für Betriebe bis 50 Mitarbeiter. Ab Mittwoch kann sie voraussichtlich bei… Mehr

Umfrage zum wirtschaftlichen Schaden durch Covid19

Michael Ackermann 19. März 2020 0

Liebe Filmschaffende, unten findet ihr eine Umfrage des Filmverbands Südwest zum wirtschaftlichen Schaden in der Branche. Nehmt bitte teil.docs.google.com Umfrage zum wirtschaftlichen Schaden durch Covid19Wir möchten den wirtschaftlichen Schaden der Kreativschaffenden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erfassen, um zusammen mit der Politik eine Lösung für diesen zu finden.

Laut Aussage des Job Centers Mannheim ist es möglich, dass Solo-Selbstständige aufgr…

Michael Ackermann 19. März 2020 0

Laut Aussage des Job Centers Mannheim ist es möglich, dass Solo-Selbstständige aufgrund eines Verdienstausfalls wg. COVID-19 Hartz IV (ALG II) beantragen können; Verpflichtungen zu Maßnahmen und Vermittlungsbemühungen sind vorerst ausgesetzt. Die Selbstständigkeit läuft im Bezugsfall weiter. Der… Mehr

[:de]Der Filmverband Südwest zur Situation der Branche[:]

Michael Ackermann 18. März 2020 0

[:de]https://www.filmverband-suedwest.de/covid-19/

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