Neues Förderabkommen zwischen Hessen und BW
Hessen Film & Medien und Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg verkünden neues Förder-Abkommen
Kooperation schafft mehr Flexibilität für Film-Produktionsfirmen
Ab dem 1. Januar 2024 können Filmproduktionsunternehmen 35 Prozent der Fördermittel, die sie in Hessen oder Baden-Württemberg erhalten, ohne vorherigen Antrag auch im jeweils anderen Bundesland ausgeben. Dies gaben heute die Filmförderungen beider Länder, die Hessen Film & Medien sowie die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) bekannt. Damit wird eine Vereinbarung aus dem Jahre 2016 wesentlich erweitert, nach der 25 Prozent der Fördermittel im anderen Bundesland ausgegeben werden konnten, und dies auch nur auf vorherigen Antrag.
Die erweiterte Kooperation bedeutet für die Produktionsfirmen eine wichtige Flexibilisierung bei der Planung und Umsetzung ihrer geförderten Projekte. So können diese Firmen zukünftig wechselseitig auf Dienstleister*innen, Drehorte oder den Pool an Schauspieler*innen und Stabmitgliedern im jeweiligen Partnerland zurückgreifen. Die filmwirtschaftlichen Strukturen beider Länder mit ihren Produzent*innen, Dienstleister*innen und Kreativen können effektiver genutzt und damit insgesamt gestärkt werden.
Indem die Fördermittel auch jenseits der Landesgrenze ausgegeben werden können, trägt das neue Abkommen auch dazu bei, dass unnötige CO2-intensive Umzüge der Filmcrews und Dreharbeiten von einem Bundesland in das andere vermieden werden können. So unterstützen beide Länderförderungen mit diesem Abkommen eine nachhaltigere Filmproduktion.
Die beiden Filmförderungen haben einen jährlichen Ausgleichsmechanismus für den Fall erarbeitet, dass mehr Fördermittel in das eine der beiden Bundesländer fließen als vice versa.